Ein Assistenznehmer hat das Recht, seine Assistent/-innen selbst auszuwählen,
Die Assistenz anzuleiten, sowie Arbeitsinhalte und Art der Hilfe selbst zu bestimmen,
das heißt:
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wer assistieren darf,
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was der Assistent machen darf,
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wann der Assistent tätig werden darf,
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wo der Assistent tätig werden darf,
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wie der Assistent seine Arbeit verrichten soll