Rechte der Assistenznehmer


Ein Assistenznehmer hat das Recht, seine  Assistent/-innen selbst auszuwählen,

 

Die Assistenz anzuleiten, sowie Arbeitsinhalte und Art der Hilfe selbst zu bestimmen, das heißt:

  1. wer assistieren darf,
  2. was der Assistent machen darf,
  3. wann der Assistent tätig werden darf,
  4. wo der Assistent tätig werden darf,
  5. wie der Assistent seine Arbeit verrichten soll

Die Zusammenarbeit zwischen Assistenznehmer und Assistenzgeber basiert grundsätzlich auf

Vertrauen,

Sicherheit und Wertschätzung.

Das heißt:  "Miteinander statt gegeneinander".